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Allgemeines

Um im Notfall, sei es zuhause, im Betrieb oder im Straßenverkehr, schnell und sicher helfen zu können, sollte ein Lehrgang in "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" oder in "Erster Hilfe" besucht werden.

Nur dem richtigen und beherzten Eingreifen eines ausgebildeten Ersthelfers verdanken viele Menschen ihr Leben. Das ist sicherlich den Zeitaufwand wert.

Und selbst wenn Sie bereits einen Erste-Hilfe- oder Sofortmaßnahmen-Lehrgang besucht haben — wie lange ist das schon her? Beherrschen Sie alles Erlernte noch? Eine Auffrischung schadet nie! Auch weil sich im Laufe der Zeit immer wieder etwas in der Ersten Hilfe ändert, da neue Erkenntnisse einfließen oder alte Ansichten sich als überholt herausstellen.

Nach Abschluß des Lehrganges "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die für den Erwerb der Führerscheinklassen A und B (sowie deren Varianten), L , M , S und T verwendet werden kann.

Die Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs "Erste Hilfe" ist z. B. für die Führerscheinklassen C und D (sowie deren Varianten), für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer, als Übungsleiter im Sportverein und viele andere Zwecke erforderlich.

Außerdem besteht die Möglichkeit, bei einem Erste-Hilfe-Training die Kenntnisse wieder aufzufrischen. Die Teilnahmevoraussetzung ist eine Erste Hilfe Grundausbildung innerhalb der letzten beiden Jahre.

 

Termine

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